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Inhaltsbereich: Regeln für Mischprodukte

FAIRTRADE-Standards für Mischprodukte bei Lebensmitteln

Schokolade-Tafeln
In den internationalen FAIRTRADE-Standards sind die Regeln für Mischprodukte genau definiert!

Im Allgemeinen gilt bei Produkten mit dem FAIRTRADE-Gütesiegel, dass die Rohstoffe zu 100% von FAIRTRADE-Produzentenorganisationen hergestellt wurden. Dies betrifft z.B. Produkte wie Kaffee, Bananen, Rosen oder Baumwolle. Für verpackte Endprodukte, die sich aus unterschiedlichen "Zutaten" zusammensetzen (wie z.B. Schokolade), wurden die so genannten "FAIRTRADE-Standards für Mischprodukte bei Lebensmitteln" entwickelt.

Was versteht man unter FAIRTRADE-Mischprodukten?

Lebensmittel, die mehrere Inhaltsstoffe enthalten, werden "FAIRTRADE-Mischprodukte" genannt. Ein typisches Beispiel ist die Schokolade: Sie wird aus FAIRTRADE-zertifiziertem Kakao und FAIRTRADE-Zucker hergestellt, enthält jedoch auch andere Inhaltsstoffe, für die es keine FAIRTRADE-Standards gibt: wie beispielsweise Milch.

Mindestanforderungen für FAIRTRADE-Mischprodukte

Im international gültigen FAIRTRADE-Standard (Abschnitt 2.2. Product Composition) ist genau geregelt, welche Mischprodukte das FAIRTRADE-Siegel verwenden dürfen. Prinzipiell gilt, dass alle Zutaten, für die es FAIRTRADE-Standards gibt, auch zu 100% FAIRTRADE-zertifiziert sind. Anders ausgedrückt: Alle Rohstoffe, für die es FAIRTRADE-Standards gibt, müssen auch zu 100% von FAIRTRADE-zertifizierten Produzentenorganisationen zu FAIRTRADE-Bedingungen eingekauft werden*. Der Anteil dieser Rohstoffe muss zudem 20% an der Gesamtmasse ausmachen, damit dieses Mischprodukt mit dem FAIRTRADE-Gütesiegel ausgezeichnet werden kann.

FAIRTRADE-Mischprodukte am Beispiel verschiedener Schokoladen:

mögliche Zutaten: Vollmilchschokolade Edelbitterschokolade Herkunft
Kakaoanteil (-masse, -butter, -pulver) an der Gesamtmasse 40 % 70 % 100 % des Kakaos müssen FAIRTRADE-zertifiziert sein
Rohrzuckeranteil an der Gesamtmasse 20 % 30 % 100 % des Zuckers müssen FAIRTRADE-zertifiziert sein
Vollmilchpulveranteil an der Gesamtmasse 40 % 0 % keine FAIRTRADE-Standards
Anteil der FAIRTRADE-Zutaten an der Gesamtmasse 60 % 100 %  
       


Auch Inhaltsstoffe, die in nur kleinen Mengen im Produkt enthalten sind und für die es FAIRTRADE-Standards gibt, müssen aus FAIRTRADE-zertifiziertem Anbau sein. Die Hersteller von FAIRTRADE-Mischprodukten im Lebensmittel-Bereich dürfen das FAIRTRADE-Gütesiegel auf der Vorderseite der Verpackung anbringen. Der Gesamtanteil FAIRTRADE-zertifizierter Inhaltsstoffe muss auf der Rückseite der Verpackung in Prozent angegeben werden.

Warum gibt es FAIRTRADE-Standards für Mischprodukte?

Mit Mischprodukten wird die FAIRTRADE-Produktpalette breiter und KonsumentInnen haben die Möglichkeit sich beim täglichen Einkaufen vermehrt für FAIRTRADE zu entscheiden. So können mehr Produzentenorganisationen am FAIRTRADE-System teilhaben und die betroffenen Bäuerinnen, Bauern, ArbeiterInnen sowie deren Familien von verbesserten Lebens- und Arbeitsbedingungen profitieren. 

* Für Produkte, die aus den Rohstoffen Kakao, Zucker, Orangensaft (oder andere Säfte) oder Tee bestehen oder diese enthalten gelten besondere Regeln für die physische Rückverfolgbarkeit. Mehr zur indirekten Rückverfolgbarkeit von FAIRTRADE-Produkten erfahren Sie hier.

Links zum Thema:

FAIRTRADE International (FLO)


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