FAIRTRADE fördern - Ihr Beitrag zählt

Mit Ihrer Unterstützung können wir unser Engagement verstärken!

Unsere Zukunft braucht Menschen, denen soziale Gerechtigkeit ein persönliches Anliegen ist.

Als Förderin oder Förderer erhalten Sie kostenlos aktuelle Informationen über FAIRTRADE per Post. Falls Sie Interesse an unserem monatlichen Newsletter haben, melden Sie sich dazu gerne hier an.

Ab einem Beitrag von 40 Euro pro Jahr werden Sie Förder*in. Füllen Sie eine Zahlungsanweisung mit dem Betreff "FAIRTRADE-Förderung" aus und zahlen Sie 40 Euro bzw. gerne einen höheren Betrag ein.

Empfänger: FAIRTRADE
Empfängerbank: Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien
IBAN: AT35 3200 0000 0515 1220
BIC: RNLWATWWXXX

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns doch einfach unter der Nummer +43 1 533 09 56 an oder schreiben uns ein Mail an spenden@fairtrade.at. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Natürlich freuen wir uns auch sehr über eine geringere finanzielle Unterstützung  jeder Beitrag zählt!

Spenden an FAIRTRADE Österreich sind von der Steuer absetzbar!  

Es können Ihre gesamten Jahresspenden bis zu einer Höhe von 10% des laufenden Jahreseinkommens beim Steuerausgleich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Firmenspenden können bis maximal 10% des laufenden Jahresgewinns als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) von Ihrem Wohnsitzfinanzamt refundiert.  

Und so funktioniert die Spendenabsetzbarkeit:

Sie unterstützen die Arbeit von FAIRTRADE Österreich durch eine Förderung (ab 40 Euro jährlich), regelmäßige Spenden oder durch eine Einzelspende. Ihr jährlicher Spendenbetrag kann als Sonderausgabe (bei Unternehmen Betriebsausgabe) im Zuge des Steuerausgleiches bei Ihrem Finanzamt geltend gemacht werden.

Wichtig: Die Spenden können nur von der Person beim Finanzamt geltend gemacht werden, von deren Konto die Spenden überwiesen bzw. abgebucht wurden. Heben Sie daher auf jeden Fall auch Ihre Zahlungsbelege (oder Kontoauszüge) aus dem betreffenden Spendenjahr jeweils 7 Jahre lang auf, da diese auf Verlangen des Finanzamtes als Nachweis erbracht werden müssen.  

Anonyme Spenden sind steuerlich nicht absetzbar. Füllen Sie daher bei Überweisungen immer Ihren Namen und Ihre Adresse gut lesbar aus. Bitte beachten Sie, dass nur jene Person die Spende von der Steuer absetzen kann, die auf der Zahlungsanweisung angeführt ist.

Den aktuellen Gesetzestext und Details finden Sie hier. Die Reg.-Nr. von FAIRTRADE Österreich lautet SO 2284. Diese Nummer ist Suchbegriff in der Liste der begünstigten Spendenempfänger auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

Spendenbegünstigungsbescheid des Finanzamtes

Bitte beachten Sie, dass Spenden direkt von der spendenbegünstigten Organisation an das Finanzamt gemeldet werden müssen, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten. Für diese Meldung benötigen wir Ihren vollständigen Namen sowie Ihr Geburtsdatum. 

Diese automatische Meldung durch die Spendenorganisation ans Finanzamt ersetzt somit Ihre Spendenmeldung in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Wenn Sie uns Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum nicht melden bzw. auf der Banküberweisung nicht anführen, gehen wir davon aus, dass Sie keine Datenübermittlung an das Finanzamt und somit keine automatische Berücksichtigung Ihrer Spende wünschen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe ausgeschlossen ist und Sie Ihre Spendenzahlungen auch nicht selbst über die Steuererklärung geltend machen können. Falls Sie nach Bekanntgabe Ihrer Daten doch keine automatische Spendenmeldung durch FAIRTRADE wünschen, können Sie diese jederzeit widerrufen, indem Sie uns dies bitte kurz schriftlich mitteilen.   

Die Meldung der Spendenbeträge ans Finanzamt erfolgt durch FAIRTRADE Österreich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres. Mit der automatischen Übermittlung der Spendenzahlungen an das Finanzamt entfällt auch die Zusendung einer postalischen Spendenbestätigung an Ihre Adresse.  

Zur Bekanntgabe Ihres vollständigen Namens und Ihres Geburtsdatums  

  • schreiben Sie uns bitte ein Mail an: spenden@fairtrade.at 
  • oder Sie nutzen unser Online-Formular
  • oder Sie tragen bei einer Banküberweisung Ihr Geburtsdatum auf der Zahlungsanweisung im Feld „Verwendungszweck“ (TTMMJJJJ) oder bei Onlinebanking im Feld „Zahlungsreferenz“ (TTMMJJJJ) ein. Bitte achten Sie auch hier auf die Angabe Ihres vollständigen Namens laut Meldezettel.  

Achtung: Falls Ihr Konto auf mehrere Personen lautet (z.B. zwei Ehepartner*innen), geben Sie bitte zusätzlich an, für welche Person die Spendenmeldung erfolgen soll. Falls diese Angabe fehlt, können wir keine eindeutige Zuordnung des Geburtsdatums zu einer Person durchführen und somit kann Ihre Spendenzahlung nicht dem Finanzamt gemeldet werden. Bitte beachten Sie auch, dass eine Weiterleitung ans Finanzamt ebenso nicht möglich ist, falls Sie Ihren Namen oder Ihr Geburtsdatums nicht korrekt bekannt geben (z.B. aufgrund allfälliger Tippfehler).

Widerrufsmöglichkeit: Falls Sie doch keine automatische Meldung Ihrer Spendenzahlungen durch FAIRTRADE Österreich an das Finanzamt wünschen, dürfen wir Sie bitten, uns dies bis zum 30. November des jeweiligen Spendenjahres schriftlich bekannt zu geben.

Sonderregelung für Unternehmen: Spenden von Unternehmen können von FAIRTRADE Österreich nur dann automatisch ans Finanzamt gemeldet werden, wenn das Unternehmen seine Identifikationsnummer bekannt gibt. Erfolgt dies nicht, kann das Unternehmen die Spende bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe berücksichtigen und in der Steuererklärung in der betreffenden Kennzahl erfassen.

Wir möchten Sie entsprechend datenschutzrechtlicher Vorgaben darüber informieren, dass wenn Sie FAIRTRADE mit einer Spendenzahlung unterstützen, wir Ihre bekannt gemachten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Mail-Adresse, Geburtsdatum, Spendenbetrag, Datum des Spendeneinganges) in unsere Spendendatenbank speichern. Wir verarbeiten Ihre Daten für folgende Zwecke auf unbestimmte Zeit bis auf Widerspruch: 

  1. Übermittlung Ihres Namens, Geburtsdatums, PLZ, Spendenbetrag und Spendenjahr an das Finanzamt als Voraussetzung zur Geltendmachung Ihrer Spende als Sonderausgabe bis zum 28. Februar des Folgejahres Ihrer Spendenzahlung 
  2. postalische Zusendung von FAIRTRADE Informationsmaterialien. Zur Abwicklung der postalischen Zusendung von Informationsmaterialien geben wir Ihren Namen und Ihre Adresse an einen Auftragsverarbeiter (Druckerei, Versandfirma) im Inland weiter. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Durchführung des Druck- und Versandauftrages von der beauftragten Firma automatisch gelöscht.  

Falls Sie uns den schriftlichen Auftrag zu einem SEPA-Lastschriftmandats erteilt haben, speichern und verarbeiten wir Ihre Kontodaten zur Durchführung Ihrer periodischen Spendenzahlungen. 

Sie können jederzeit die Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder der gänzlichen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Sie können jederzeit verlangen, dass wir jene Daten löschen, die wir nicht aus gesetzlichen Gründen, im Sinne einer uns treffenden Nachweispflicht gegenüber der Finanzbehörde über getätigte Spendenzahlungen zur Geltendmachung der Spendenabsetzbarkeit, behalten müssen.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei FAIRTRADE Österreich finden Sie hier.