Der Weg von FAIRTRADE-Orangensaft

Orangensaft mit Mengenausgleich

Als entwicklungspolitisches Instrument der Armutsbekämpfung ist laut FAIRTRADE-Standards die indirekte Rückverfolgbarkeit von Orangensaft im Rahmen eines Mengenausgleichs erlaubt:

FAIRTRADE-Orangensaft stammt von zertifizierten Produzentengruppen, die ihre Orangen an große Safthersteller weiterverkaufen oder von diesen im Lohnauftrag verarbeiten lassen. Kaum eine dieser Produzentengruppen besitzt die Möglichkeit, ihren eigenen Saft zu produzieren, da dies hohe Investitionen in Maschinen und Know‐how der Lebensmittelindustrie, Technik und Qualität bedeutet. Die Saftkonzentrat-Hersteller im Süden vermischen FAIRTRADE- und Nicht-FAIRTRADE-Früchte, da der Anteil der FAIRTRADE‐Früchte zu gering ist, und die Kosten für eine getrennte Verarbeitung zu hoch wären.

Der Mengenausgleich stellt sicher: Die eingekaufte und die verkaufte Menge an FAIRTRADE-Produkten in der gesamten Lieferkette müssen gleich groß sein. Der gesamte Waren- und Geldfluss wird schriftlich dokumentiert und von der Kontrollorganisation FLOCERT unabhängig überprüft. Der Hinweis "Mengenausgleich" ist auf der Verpackung vermerkt.

Geregelt ist die Rückverfolgbarkeit im Händlerstandard.

Animation zum Mengenausgleich

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