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EU-Parlament verabschiedet Lieferkettengesetz

Lange wurde verhandelt, seit 01. Juni 2023 ist es fix: Ein wichtiger Meilenstein für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt entlang von globalen Wertschöpfungsketten ist beschlossene Sache.

Erstmals müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen verbindlich transparent machen, unter welchen Bedingungen ihre Produkte hergestellt werden. „Das bedeutet für die Zukunft, dass der Schutz der Menschenrechte und unserer Umwelt nicht länger ein Wettbewerbsnachteil für ohnehin schon nachhaltig agierende Unternehmen ist“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. Die kommenden Verbesserungen sind auch ein großer Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft, deren Forderung nach jahrzehntelanger, hartnäckiger Aufbauarbeit endlich erfolgreich umgesetzt wird. FAIRTRADE Österreich setzt sich bereits seit 30 Jahren für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ursprungsländern des Globalen Südens ein und hat hierzulande ein starkes Netzwerk aus engagierten Unternehmen, Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft sowie anderen NGOs aufgebaut, das diesen Prozess begleitet hat.

Wie geht es jetzt weiter?

In den Sommermonaten findet zwischen Vertreter*innen der EU-Kommission, des -Rates und -Parlaments der sogenannte Trilog statt. Bereits ab 2024 geht es dann an die Umsetzung und hier sind die nationalen Parlamente gefordert. „Sie müssen den europaweiten Beschluss in Länderrecht gießen. Diesen Prozess werden wir weiter begleiten und unterstützen – bereits seit dem Vorjahr führen wir mit den politischen Vertreter*innen des Landes immer wieder Gespräche zu diesem Thema“, so Kirner.

Nähere Infos zum Hintergrund des EU-Lieferkettengesetzes gibt es auch hier