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Nicht am Ziel, aber am Start

In Deutschland wurde ein Lieferketten-Gesetz im Bundestag beschlossen. Die Freude über den wichtigen Schritt überwiegt, es gibt aber auch gewichtige Bedenken.

Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – kurz Sorgfaltspflichtengesetz – wurde am 11. Juni 2021 verabschiedet. Damit sollen künftig deutsche Unternehmen erstmals zu menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten in Teilen ihrer Lieferkette verpflichtet werden. Allerdings muss das Gesetz aus Sicht von FAIRTRADE vor allem bezüglich Preisen und Löhnen nachgebessert werden, damit die Menschen im Globalen Süden ein existenzsicherndes Auskommen erhalten. So fehlen zivilrechtliche Haftungsregeln, wonach Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten konkret für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben. Auch die Tatsache, dass die Sorgfaltspflicht der Firmen nur für direkte Zulieferer und darüber hinaus lediglich anlassbezogen gilt, wird als problematisch angesehen.

Nähere Informationen zum Gesetz in Deutschland gibt es hier.