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EU-Lieferkettengesetz: Ohne Nachschärfungen wird sich Rana Plaza wiederholen

Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza jährt sich am Sonntag zum neunten Mal – Unternehmen müssten mit dem aktuellen EU-Lieferkettengesetz kaum Konsequenzen fürchten

Wien (OTS) - Am 24. April 2022 jährt sich der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch zum neunten Mal. Mehr als 1.100 Menschen verloren 2013 in dem als einsturzgefährdet bekannten Gebäudekomplex ihr Leben, weit über 2.000 wurden verletzt. Der Gebäudeeinsturz gilt als schwerste Katastrophe der Textilindustrie. In der Fabrik ließen namhafte europäische Unternehmen produzieren u.a. Inditex, der Mutterkonzern von ZARA, Primark und C&A. Ende Februar präsentierte die EU-Kommission den lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz. Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” analysierten beim gemeinsamen Pressegespräch mit Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin und Gründerin der „Bangladesh Center for Workers Solidarity“, die politischen Fortschritte seit dem Einsturz von Rana Plaza. „Der Richtlinienentwurf der EU ist nicht adäquat, um die Arbeiter:innen vor Ort ausreichend zu schützen. Wenn ein Unglück passiert, sollen Arbeiter:innen das Recht haben, das Unternehmen in dem Land zu verklagen, in dem es ansässig ist. Alle Arbeiter:innen entlang der Lieferkette müssen geschützt werden!”

„Als in Frankreich 2017 das erste Lieferkettengesetz weltweit beschlossen wurde, sprach man vom „Rana Plaza Gesetz“ – und alle wussten sofort, warum es so ein Gesetz geben muss. Eine Schwäche des französischen Gesetzes, und leider auch des neuen EU Richtlinienvorschlags, ist allerdings, das Betroffene von Menschenrechtsverletzungen noch immer massive Hürden zu überwinden haben, um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Eine der größten Hürden ist dabei die Beweislast. Sie darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen.“ erklärt Claudia Saller, Geschäftsführerin der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ).

Das EU-Lieferkettengesetz – ein Anfang, aber bei weitem nicht genug

„Damit sich Rana Plaza nie wieder wiederholt, braucht das EU-Lieferkettengesetz klare Nachschärfungen. Nur ein effektives Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen betrifft, schafft ein Fundament für sichere Textilfabriken. Der derzeitige Vorschlag würde 99% aller EU-Unternehmen nicht betreffen, kritisiert Kampagnenkoordinatorin Bettina Rosenberger. „Der Entwurf verschriftlicht zwar Ansätze der unternehmerischen Verantwortung, die Unternehmen in der Vergangenheit im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen bereits umgesetzt haben. Allerdings haben sich diese Ansätze meist als ineffektiv oder Greenwashing herausgestellt. Nicht trotz, sondern wegen weniger Arbeitsrechten lassen europäische Unternehmen in Bangladesch produzieren. Umso wichtiger ist ein strenger Rechtsrahmen für die gesamte Lieferkette“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferketten-Experte bei Südwind.

„Wurden ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards in der Vergangenheit von Unternehmen oft genutzt, um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen, so ist ein zukünftiges EU-Lieferkettengesetz endlich eine Möglichkeit, dieses Ungleichgewicht zu beenden. Wir begrüßen ein starkes Lieferkettengesetz und fordern daher, dass die Anerkennung und Umsetzung existenzsichernder Löhne und Einkommen, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen als unteilbare Menschenrechte sowie das Mitspracherecht aller Rechteinhaber:innen im vorliegenden Gesetzesentwurf verankert werden“, betont Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich.

Der EU-Entwurf muss nachgebessert werden

Hierbei spielt die Einbindung von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen eine große Rolle: “Das EU-Lieferkettengesetz setzt sich zum Ziel, Arbeitnehmer:innen weltweit besser zu schützen. Es geht um ihre Arbeitsbedingungen, ihre Sicherheit. Der vorliegende Entwurf bindet Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen aber völlig unzureichend ein. Das ist inakzeptabel“, fordert Julia Wegerer, Juristin der Arbeiterkammer Wien, Nachbesserungen ein.

Nur ein effektives Lieferkettengesetz kann das Zeitalter der einstürzenden Textilfabriken beenden. Daher fordern die Vertreter:innen der Kampagne Justizministerin Zadic, Wirtschaftsministerin Schramböck, die EU Kommissare Reynders und Breton sowie die EU Parlamentarier:innen dazu auf, sich für die notwendigen Änderungen einzusetzen.

Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ wird vom Bündnis der Treaty Alliance getragen und fordert ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) koordiniert die Kampagne und ist österreichisches ECCJ-Mitglied.

Mehr Infos zur Kampagne: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Die Aufzeichnung des Pressegespräch kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden: bettina.rosenberger@nesove.at

Rückfragen & Kontakt:

Bettina Rosenberger
Kampagnenkoordinatorin „Menschenrechte brauchen Gesetze!“
+43 660 8835409, bettina.rosenberger@nesove.at
c/o Netzwerk Soziale Verantwortung

Silvia Haselhuhn
Südwind – Verein für Entwicklungspolitik und globale Gerechtigkeit
Pressesprecherin
Tel.: +43 680 1583016
Mail: silvia.haselhuhn@suedwind.at