Der Weg des FAIRTRADE-Kakaos

Rückverfolgbarkeit und Mengenausgleich

Kakao mit physischer Rückverfolgbarkeit

Wenn der Kakao in jeder Phase der Produktion von nicht-zertifiziertem Kakao getrennt weiterverarbeitet und gehandelt wird, ist der Kakao direkt rückverfolgbar. Die Partnerfirmen Zotter Schokoladen und EZA Fairer Handel GmbH haben bereits direkt rückverfolgbare Lieferketten aufgebaut.

Kakao mit Mengenausgleich

Als entwicklungspolitisches Instrument der Armutsbekämpfung ist laut FAIRTRADE-Standards die indirekte Rückverfolgbarkeit von Kakao im Rahmen eines Mengenausgleichs erlaubt:

Kakao wird meist in großen Produktionsanlagen weiterverarbeitet, in denen eine physische Trennung von konventionellen und FAIRTRADE-Bohnen einen erheblichen logistischen Mehraufwand bedeuten würde, solange der FAIRTRADE-Anteil nicht für die Auslastung der gesamten Anlage ausreicht. Daher erlauben die FAIRTRADE-Standards auch die indirekte Rückverfolgbarkeit im Rahmen eines Mengenausgleichs: Kakao wird von FAIRTRADE-Bauernfamilien geerntet und kann bereits am Produktionsort oder während des Verarbeitungsprozesses in Europa mit nicht-zertifiziertem Kakao gemischt werden.

Der Mengenausgleich stellt sicher: Die eingekaufte und die verkaufte Menge an FAIRTRADE-Produkten in der gesamten Lieferkette müssen gleich groß sein. Der gesamte Waren- und Geldfluss wird schriftlich dokumentiert und von der Kontrollorganisation FLOCERT unabhängig überprüft. Der Hinweis "Mengenausgleich" ist auf der Verpackung vermerkt.

Geregelt ist die Rückverfolgbarkeit im Händlerstandard.