Registrierungsbedinungen

Blumenfachhandel

Als Blumenfachhändler gelten Unternehmen, welche im Verkaufsladen vorgefertigte oder individuell zusammengestellte Gestecke und Sträusse an Endkonsumenten verkaufen. Als fair gehandelte Produkte gelten Blumen und Pflanzen, die gemäss den von Fairtrade International gesetzten Internationalen Standards für den fairen Handel angebaut, gehandelt, verarbeitet und/oder vermarktet werden und gemäß den Bestimmungen von FAIRTRADE Österreich ausgezeichnet sind (Lizenzprodukte).

Der Blumenfachhändler beabsichtigen Lizenzprodukte in sein Angebot aufzunehmen und erhält durch die von FAIRTRADE Österreich bestätigte Registrierung als Florist das Recht die Lizenzprodukte (Blumen mit FAIRTRADE-Siegel) zu verkaufen.

Verkauf von Lizenzprodukten: Der Blumenfachhändler/Florist verpflichtet sich, Lizenzprodukte mindestens eine Sorte in seinem Standardangebot bereit zu stellen. 

Bezugsbedingungen für Lizenzprodukte: Der Blumenfachhändler verpflichtet sich, die Lizenzprodukte vorbehalten anderslautender Vereinbarungen bei einem in Österreich oder auch international autorisierten Lizenzpartner zu beziehen und kann dies durch Vorlegen der Handelsdokumente belegen. Die jeweils aktuellen Bezugsquellen für die Lizenzprodukte sind den Angaben (PDF) von FAIRTRADE Österreich zu entnehmen. Im Falle der Streichung einer Bezugsquelle darf der Blumenfachhändler von dieser Bezugsquelle keine Lizenzprodukte mehr beziehen.

Verwendung von Lizenzprodukten: Der Blumenfachhändler stellt die Trennung des Warenflusses von Lizenzprodukten und Nicht-Lizenzprodukten sicher mittels klarer Kennzeichnung und durch Instruktion des Personals.

Kennzeichnung der Lizenzprodukte: Der Blumenfachhändler verpflichtet sich, die Lizenzprodukte gemäß den „Auszeichnungsrichtlinien für Blumenfachhändler“ zu kennzeichnen.

Werbung und Kommunikation: Der Blumenfachhändler verpflichtet sich in ihrer Werbung und Kommunikation hinsichtlich Lizenzprodukte an die „Auszeichnungsrichtlinien für Blumenfachhändler“ zu halten.

Dokumentation: Der Blumenfachhändler dokumentiert den Einkauf von Lizenzprodukten und den Verkauf derselben, so dass bei einer Kontrolle eine Plausibilitätsrechnung des Warendurchflusses während der letzten 3 Monate durchgeführt werden kann. Für Einkaufsbelege von Lizenzprodukten besteht eine einjährige Aufbewahrungspflicht.

FAIRTRADE Österreich bzw. die beauftragte Kontrollstelle ist berechtigt, im gesamten Fachhandelsgeschäft sowie der administrativen Verwaltung nach Voranmeldung jederzeit während der normalen Geschäftszeiten Kontrollen betreffend die Einhaltung der Registrierungsbedingungen vorzunehmen. Dafür werden die Lizenzprodukte bzw. die daraus zusammengestellten Gestecke und Sträusse inklusive deren Kennzeichnung und Bewerbung geprüft. Die regulären Kontrollen erfolgen ohne Gebühr. Ausserordentlicher Kontrollaufwand für Nachkontrollen kann nach Aufwand belastet werden.

Die Registrierung erfolgt kostenlos. Die Einführung einer Registrierungsgebühr zur Deckung der Administrations- resp. Kontrollkosten bleibt nach Vorankündigung im Rahmen einer Neu- bzw. Wiederregistrierung vorbehalten.

Die mittels Registrierung eingegangene Floristenpartnerschaft dauert ab Unterzeichnung ein Jahr. Nach Ablauf der Jahresfrist hat der Blumenfachhändler die Möglichkeit seine Registrierung zu erneuern.

Die Floristenpartnerschaft kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Beide Partner sind zudem berechtigt, die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die andere Partei wichtige Bestimmungen dieser Registrierungsbestimmungen verletzt und die gerügte Verletzung nicht innert 30 Tagen seit Erhalt einer entsprechenden, schriftlichen Mahnung behebt.

Erlöschen des Nutzungsrechts: Der Blumenfachhändler verpflichtet sich, ab Datum der Beendigung als Florist für FAIRTRADE-Rosen jeden Gebrauch der Lizenzmarke, täuschend ähnlicher Marken sowie des Namens FAIRTRADE Österreich im Zusammenhang mit ihren Produkten zu unterlassen.

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Zusammenhang mit dieser Partnerschaft Kenntnis erhalten haben oder erhalten werden, vertraulich zu behandeln und diesbezüglich gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

Allgemeine Regeln im Umgang mit dem FAIRTRADE-Siegel 
Das FAIRTRADE-Siegel ist geistiges Eigentum von Fairtrade International und ist als eingetragenes Markenzeichen rechtlich geschützt. Das Siegel darf nicht verändert, verfälscht, nachgebildet oder in sonstiger Weise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fairtrade Österreich genutzt werden. 

Platzierung des FAIRTRADE-Siegels 

Das FAIRTRADE-Siegel muss so platziert werden, dass es in direktem Zusammenhang mit den angebotenen Fairtrade-Blumen steht und diesen zugeordnet werden kann. In keinem Fall darf das FAIRTRADE-Siegel für nicht-Fairtrade zertifizierte Blumen verwendet werden. Das FAIRTRADE-Siegel darf nicht als Unternehmensmarke abgebildet werden. 

Kennzeichnung der FAIRTRADE-Rosen am Verkaufsort 
Das FAIRTRADE-Siegel zeichnet Produkte aus, die den internationalen Standards des fairen Handels entsprechen. Alle Blumen, die der Blumenfachhändler mit dem FAIRTRADE-Siegel eingekauft hat, müssen am Verkaufsort auf diese Weise präsentiert werden. Wenn einzeln etikettierte Stückrosen eingekauft wurden, müssen die Etiketten am Verkaufsort an den Blumen bleiben und dürfen nur vor den Augen der Kunden entfernt werden. Das gilt für den Einzelverkauf sowie für den Verkauf in einem individuell gebundenen Strauß. Sollte Bundware in einer mit dem FAIRTRADE-Siegel gekennzeichneten Blumentüte eingekauft worden sein, so müssen die Blumen dem Kunden in dieser Tüte präsentiert werden. In diesen beiden Fällen darf der Blumenfachhändler die Fairtrade-zertifizierten Blumen gerne verstärkt ausloben. Sobald die Verpackung (Stieletiketten oder Blumentüte) von der Fairtrade-zertifizierten Ware entfernt wurde, darf keine weitere Kennzeichnung der Ware mit dem FAIRTRADE-Siegel vorgenommen werden.  

Auslobung des FAIRTRADE-Angebots auf einer Website 
Registrierte Blumenfachhändler können das FAIRTRADE-Siegel auch auf ihrer Internetseite verwenden. Das Siegel muss zusammen mit einem Produkthinweis wie z.B. „Achten Sie auf unsere Fairtrade-zertifizierten Produkte“ oder „Bei uns gibt es FAIRTRADE-Blumen“ stehen. Eine Verlinkung mit der Website von fairtrade.at ist erwünscht. Diese Internetseite muss von FAIRTRADE Österreich freigegeben werden. 

Gestaltung eigener Werbematerialien 

Alle selbst gestalteten Werbematerialien mit dem FAIRTRADE-Siegel müssen von Fairtrade Österreich freigegeben werden. Bei Promotionsmaterialien wie Plakaten, Schildern, Aufklebern oder Anzeigen muss das FAIRTRADE-Siegel immer von einer Aufforderung wie z.B. „Achten Sie auf unsere Fairtrade-Blumen“ oder „Wir führen Fairtrade-Blumen“ oder „Fragen Sie nach unseren Fairtrade-Produkten“ begleitet werden. Eigene Verpackungsmaterialien (Blumentüten, Folien, Papier, etc.) dürfen das FAIRTRADE-Siegel nicht tragen, da die Blumen bereits gekennzeichnet sind und nur diese Kennzeichnung von Fairtrade Österreich freigegeben wurde.

Mit der gültigen Registrierung treten vorliegende Registrierungsbedingungen in Kraft. Gerichtsstand ist Wien.