Unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt

Menschenrechtsverletzungen in der globalen Lieferkette mindern

Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD) steht für unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt. Damit wird der Prozess verstanden, mit dem Unternehmen ihre negativen Auswirkungen auf Mensch und Natur identifizieren, verhindern, reduzieren und darüber Rechenschaft ablegen. Die Arbeit von FAIRTRADE hat zum Ziel, globale Lieferketten in Einklang mit Menschenrechten und Umweltschutz zu bringen. 

Solche negativen Auswirkungen unternehmerischen Handelns können von Kinderarbeit über eine Einschränkung des Versammlungsrechts bis hin zu Entwaldung reichen. Sie können in den globalen Geschäftsaktivitäten von Unternehmen sowie in den Aktivitäten von Tochtergesellschaften, Subunternehmen und deren Zulieferfirmen auftreten.

Zertifizierungen mit ambitionierten Zielen und robusten Prüfsystemen wie FAIRTRADE können einen wertvollen Beitrag zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt leisten.

Menschenrechte und unternehmerische Sorgfaltspflicht

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurde 1948 verabschiedet und seither durch zahlreiche Konventionen erweitert. 2011 wurde mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) ein globaler Konsens und Referenzrahmen geschaffen, in dem erstmals die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen festgehalten wird. Wir begrüßen diese UN-Leitprinzipien, denn sie stellen einen Paradigmenwechsel dar: Die Auswirkungen von Wirtschaftsunternehmen auf Menschenrechte werden damit neu eingeordnet.

"Alle, die arbeiten, haben das Recht auf einen gerechten und befriedigenden Lohn, der ihnen und ihren Familien eine menschenwürdige Existenz sichert."

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948

Unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Gesetzgebung

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind völkerrechtlich nicht bindend und auch freiwillig eingeführte Maßnahmen stoßen bisher an ihre Grenzen, umfassende Verbesserungen zu erreichen. Deshalb werden nun in der Europäischen Union Gesetze auf den Weg gebracht, um die Prinzipien der UNGPs verbindlich zu machen.

Unternehmen werden also zukünftig dazu verpflichtet, entlang ihrer Lieferketten Verstöße wie beispielsweise Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Entwaldung zu verhindern.

Auch FAIRTRADE setzt sich für eine entsprechende Gesetzgebung ein, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten zu verbessern und gleichzeitig verantwortungsvoll handelnde Unternehmen vor einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen zu schützen, die Mensch und Umwelt ausbeuten.

In der FAIRTRADE-Vision für unternehmerische Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt fordern wir die Einführung von nationalen, regionalen und globalen Gesetzen zur menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen.

  • existenzsichernde Einkommen und Löhne als Menschenrecht anerkennen und entsprechend in die Gesetzgebung einbeziehen 
  • Maßnahmen gegen unfaire Handels- und Preispraktiken beinhalten und Transparenz einfordern, damit entstehende Kosten für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt innerhalb der Lieferkette fair aufgeteilt und nicht alleine von den Produzent*innen getragen werden 
  • Unternehmen dazu drängen und dabei unterstützen, wichtige Menschenrechts- und Umweltprobleme vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern anzugehen, anstatt Lieferketten aus Regionen mit hohen Risiken zu meiden
  • Menschen innerhalb der Lieferketten in die Gesetzgebungsprozesse einbeziehen, damit auch ihre Sicht der Dinge wahrgenommen wird
  • den Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Regierungen der Erzeugerländer fördern, damit Gesetze maximale Wirkung für die Menschen vor Ort haben

Die EU-Kommission hat eine Initiative zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt (Human Rights and Environmental Due Diligence, HREDD) in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung einer europäischen Sorgfaltspflichtgesetzgebung mit Mindestanforderungen an Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Am 23. Februar 2022 wurde der Richtlinienvorschlag zur CSDD (corporate social due diligence) von der Europäischen Kommission vorgelegt. Unternehmen würden dadurch verpflichtet, sich nachweislich um Probleme in ihren Lieferketten oder um Praktiken ihrer Tochterfirmen im Ausland zu kümmern. Betroffene in anderen Erdteilen sollen die Möglichkeit bekommen, vor europäischen Gerichten auf Schadenersatz zu klagen.

Am 01. Dezember 2022 hat der Europäische Rat für Wettbewerbsfähigkeit einen neuen Entwurf für ein „Europäisches Lieferkettengesetz“ verabschiedet. Diese Entscheidung ist sehr erfreulich, erfolgte sie doch trotz starkem Gegenwind von unterschiedlichen Interessenverbänden, die bis zuletzt Stimmung gegen den Gesetzesentwurf machten. FAIRTRADE begrüßt diesen weiteren wichtigen Meilenstein zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der globalen Lieferketten, sieht jedoch deutliches Potential für die Nachschärfung dieses politischen Kompromissvorschlages. Denn zentrale Anliegen von Kleinproduzent*innen werden im aktuellen Entwurf leider noch nicht berücksichtigt, wie beispielsweise das Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen. Ebenfalls keine Erwähnung finden die Handels-, Beschaffungs- und Preisgestaltungspraktiken von Unternehmen. Damit besteht die Gefahr, dass Unternehmen die Vorgaben der EU an die Partner und Zulieferer innerhalb ihrer Lieferketten auslagern. Die Verhandlungen für eine Nachschärfung der Richtlinie starten in den nächsten Monaten, das finale Gesetz soll bis Ende 2023 in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, nationale Gesetze anzupassen oder zu erlassen.

FAIRTRADE bringt sich in die entsprechenden politischen Prozesse ein, um die größtmögliche Wirkung für Menschenrechte und Umwelt in Einklang mit den Bedürfnissen von Kleinbäuer*innen und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten zu erreichen:

  • Empfehlungen, damit die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit für Kleinbauern und Gemeinschaften in globalen Wertschöpfungsketten wirkt
  • Offener Brief an die Europäische Union (Mai 2022):
    mehr als 270 FAIRTRADE-Produzentenorganisationen fordern die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und wirksame und starke Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht

Menschenrechte und Umweltrechte – unser Verständnis

Für uns gilt: Menschenrechte sind ein komplexes Gebilde und Teil einer andauernden Debatte. In der Debatte um unternehmerische Sorgfaltspflicht geht es hauptsächlich um die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Konventionen kodifizierten Menschenrechte.

Zu den wichtigsten Themen rund um die unternehmerische Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten gehören für uns:

Menschenrechte in den FAIRTRADE-Standards

Menschenrechte sind in den FAIRTRADE-Standards festgeschrieben. Werden diese von einem der zertifizierten Akteure der Lieferkette verletzt, machen wir unseren Einfluss geltend, um wirksame Korrektur- und Abhilfemaßnahmen für betroffene Personen zu ermöglichen.

Die FAIRTRADE-Standards beziehen sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und vielfältige internationale Abkommen, wie beispielsweise  

  • die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 
  • Leitlinien der UN-Kinderrechtskonvention 
  • das UN-Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels 
  • Konventionen und Protokolle zu Arbeitsschutz und Chemikalieneinsatz 

Die Standards setzen die für die jeweiligen Produktionsformen und Produktkategorien relevanten Aspekte in klare Vorgaben und Kriterien für die Zertifizierung um.  

Standards allein reichen aber nicht aus, um gesellschaftliche und kulturelle Werte, Vorstellungen und Überzeugungen zu ändern. FAIRTRADE arbeitet deshalb auch an der Verbesserung politischer Rahmenbedingungen und Geschäftspraktiken.