MISCHPRODUKTE
FAIRTRADE-STANDARDS BEI LEBENSMITTEL-Mischprodukten
Von Keksen bis Eiscreme, von Müsli bis Marmelade, die Liste an FAIRTRADE-Produkten ist endlos. Lebensmittel, die mehrere Inhaltsstoffe enthalten, werden „Mischprodukte“ genannt.
Damit ein Mischprodukt das FAIRTRADE-Siegel tragen darf, müssen alle Zutaten, die als FAIRTRADE-Rohstoffe verfügbar sind, aus FAIRTRADE-Quellen bezogen werden. Gleichzeitig müssen alle FAIRTRADE-Zutaten gemessen am Normalgewicht/-volumen aller Ausgangsinhaltsstoffe vor der Verarbeitung mindestens 20% bilden. Hinzugefügtes Wasser und/oder Milchprodukte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt, wenn ihr Anteil mehr als 50 Prozent des Endproduktes ausmacht.
Eine genaue Auskunft über den FAIRTRADE-Anteil am Endprodukt gibt die Verpackung.
Diese Regelung gilt nicht für das die FAIRTRADE Rohstoff-Siegel.
Geregelt sind die Standards für Mischprodukte im Händlerstandard.