FAIRTRADE-Standards
Die Spielregeln des fairen Handels
Produkte, die mit dem FAIRTRADE-Siegel ausgezeichnet sind, werden nach den internationalen Standards von Fairtrade International angebaut und gehandelt.
Die FAIRTRADE-Standards sind das Regelwerk, das Kleinbauernkooperativen, Plantagen und Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einhalten müssen und Handel(n) verändert. Sie umfassen soziale, ökologische und ökonomische Mindestanforderungen, um eine nachhaltige Entwicklung der Produzentenorganisationen in den sogenannten Entwicklungsländern zu gewährleisten.
Inhalte der Standards
Stärkung der Kleinbauern, Kleinbäuerinnen und Arbeiter und Arbeiterinnen
- Organisation in demokratischen Gemeinschaften (bei Kooperativen)
- Förderung gewerkschaftlicher Organisation (auf Plantagen)
- Geregelte Arbeitsbedingungen
- Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit
- Diskriminierungsverbot
Umweltschutz: Mensch im Mittelpunkt
- Förderung des Bio-Anbaus durch den Bio-Aufschlag
- Umweltschonender Anbau
- Schutz natürlicher Ressourcen
- Verbot gefährlicher Pestizide
- Kein gentechnisch verändertes Saatgut
Anforderungen an Händler und Hersteller
- Bezahlung von FAIRTRADE-Mindestpreis und FAIRTRADE-Prämie
- Regelung des Waren- und Geldflusses
- Verwendung des Siegels
- Transparente Handelsbeziehungen
- Vorfinanzierung
Die Entwicklung und regelmäßige Überarbeitung der Standards gehört zu den zentralen Aufgaben von Fairtrade International und erfolgt nach den Richtlinien der ISEAL in einem transparenten Prozess, in den alle Beteiligten eingebunden sind.
Aufbau der Standards
Die FAIRTRADE-Standards bestehen aus Kernanforderungen und so genannten Entwicklungs-Indikatoren. Die Kernanforderungen müssen von jeder Produzentengruppe erfüllt werden, um die FAIRTRADE-Zertifizierung zu erhalten. Nach der ersten Zertifizierung müssen die Produzentenorganisationen zudem die Entwicklungsanforderungen erfüllen. Diese sind weitergehender und haben unter anderem das Ziel, die Organisation und die Arbeitsbedingungen der Produzenten zu verbessern, aber auch langfristig wirkende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umzusetzen.
Für die Kleinbauernkooperativen und Plantagen gelten:
FAIRTRADE will insbesondere Kleinbauernfamilien und deren Gemeinschaft nachhaltig stärken. Zwei Milliarden Menschen – rund ein Drittel der Menschheit – sind direkt von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern abhängig. Kleinbauernfamilien sollen durch FAIRTRADE ihre Organisation in Kooperativen stärken, ihre Produktivität und die Infrastruktur verbessern und dadurch langfristig eine bessere Position am Weltmarkt erlangen.
FAIRTRADE-Standard für Kleinbauernorganisationen (Englisch) (PDF, 2 MB)
Der Standard für Kleinbauernkooperativen auf der Website von Fairtrade International
Bei den Arbeiterinnen und Arbeitern auf Plantagen, Blumenfarmen und Teegärten steht die Verbesserung von deren Arbeitsbedingungen im Vordergrund. Durch ein demokratisch gewähltes Arbeitergremium – das FAIRTRADE-Prämienkomitee - können sie selbstbestimmt entscheiden, in welche Projekte die FAIRTRADE-Prämie investiert werden soll. Managementvertreterinnen und -vertreter gehören ebenfalls dem Komitee an, haben aber nur eine beratende Funktion und kein Stimmrecht. Nur bei offensichtlich betriebsschädigender Verwendung der FAIRTRADE-Prämie dürfen sie ein Veto einlegen.
Der FAIRTRADE-Standard für Beschäftigte auf Plantagen auf der Website von Fairtrade International
Die FAIRTRADE-Standards für Vertragsanbau (auf Englisch "contract production") eröffnen kleinbäuerlichen Produzenten, die noch nicht ausreichend organisiert sind und somit die Einstiegskriterien für Kleinbauern nicht erfüllen, die Möglichkeit, trotzdem am fairen Handel teilzunehmen.
Der FAIRTRADE-Standard für Vertragsanbau auf der Website von Fairtrade International
Ergänzend gibt es spezielle Kriterien für die einzelnen Produkte:
Da insbesondere die Handelsbedingungen für jedes Produkt unterschiedlich sind, gibt es ergänzend zu den Basisstandards spezifische Standards für jeden Rohstoff. Die FAIRTRADE-Mindestpreise und Prämien werden produkt- und herkunftsspezifisch festgelegt und bei Bedarf angepasst.
Die Produktstandards für alle Produkte mit dem FAIRTRADE-Siegel finden Sie auf der Webseite von Fairtrade International.
Der FAIRTRADE-Händler-Standard richtet sich an Lizenznehmer und Hersteller und Importeure:
Der Schwerpunkt des 2015 komplett überarbeiteten Standards liegt auf mehr Transparenz, damit Produzenten und Händler eine sichere und gerechte Handelsbeziehung eingehen. Kernpunkte des Standards bilden Regelungen zur Zahlung von FAIRTRADE-Mindestpreis und -Prämie, zur Vertragsabschließung, Vorfinanzierung und Beschaffungsplanung. Weiters werden Händler dabei unterstützt, freiwillige Selbstverpflichtungsauflagen als „Best Practice“ zu erarbeiten und umzusetzen.
Im FAIRTRADE-Händlerstandard sind auch die Regelungen für Mischprodukte und Rückverfolgbarkeit bzw. Mengenausgleich festgeschrieben.
Rückverfolgbarkeit/Mengenausgleich: FAIRTRADE-Produkte sind direkt oder indirekt rückverfolgbar.
Mischprodukte: Diese Standards gelten für FAIRTRADE-Mischprodukte bei Lebensmitteln
Der FAIRTRADE-Händlerstandard auf der Website von Fairtrade International
Anpassung an den Klimawandel
Der Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen für FAIRTRADE-Produzenten und ihre Familien. Daher haben sich FAIRTRADE und der Gold-Standard, Vorreiter in Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung, als starke Kooperationspartner zusammengetan und den FAIRTRADE-Klima Standard entwickelt – damit Produzentenorganisationen und Gemeinden im globalen Süden nachhaltig von Klimaschutzprojekten profitieren.
Der FAIRTRADE-Klima-Standard verbindet FAIRTRADE-Produzentenorganisationen und Gemeinden mit Unternehmen und Organisationen, die aktiv Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen und soziale Verantwortung zeigen wollen. Durch Klimaschutzprojekte, die die Anforderungen dieses Standards erfüllen müssen, werden CO2-Emissionen reduziert, die dann in Form von CO2-Zertifikaten, den FAIRTRADE Carbon Credits, gehandelt werden können. Unternehmen und Organisationen im Norden werden dazu aufgefordert, ebenfalls ihre Emissionen zu reduzieren. Verbleibende Emissionen können dann durch den Kauf von FAIRTRADE Carbon Credits kompensiert werden. Das kann auf Ebene der Unternehmensemissionen erfolgen oder für ein bestimmtes Produkt.
Lesen Sie mehr zum Klimastandard auf der Website von Fairtrade International.
Mehr als eine Zertifizierung – der FAIRTRADE-Textilstandard
Mit dem Mitte 2016 in Kraft getretenen Textilstandard, der von einem zusätzlichen Textil-Unterstützungsprogramm begleitet wird, setzt sich FAIRTRADE ganzheitlich für den fairen Handel entlang der kompletten Wertschöpfungskette einer Textilie ein.
Der FAIRTRADE-Textilstandard basiert auf dem FAIRTRADE-Standard für Beschäftigte auf Plantagen und den ILO/Internationale Arbeitsorganisation-Kernarbeitsnormen. Besonderer Schwerpunkt wird auf einer Umsetzung existenzsichernder Löhne für Arbeiterinnen und Arbeiter innerhalb von sechs Jahren gelegt. Denn in vielen Ländern liegt der gesetzlich vorgeschriebene oder branchenübliche Mindestlohn nicht auf einem existenzsichernden Niveau.
Darüber hinaus umfasst der Standard:
- Kriterien für alle Stufen der Produktion für die komplette Lieferkette.
- Gilt nur in Ländern, in denen Vereinigungsfreiheit möglich ist.
- Neben FAIRTRADE-zertifizierter-Baumwolle können auch andere nachhaltige Fasern unter dem Standard verarbeitet werden, sodass eine größere Zahl von Lieferketten erfasst wird und mehr Unternehmen und damit mehr Arbeiterinnen und Arbeiter erreicht werden können.
- Alle Subunternehmen müssen registriert sein und Audits zulassen.
- Stärkung der Arbeiterinnen und Arbeiter, sodass ihre Stellung und ihr Status im Unternehmen verbessert und gefestigt werden. Der Standard ermöglicht es den Arbeiterinnen und Arbeitern, sich zu organisieren oder Teil einer bestehenden Gewerkschaft zu werden.
- Sicherheit am Arbeitsplatz: Der FAIRTRADE-Textilstandard stellt Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit und schreibt u. a. das Tragen von Schutzkleidung vor. Er macht außerdem Vorgaben über die Lagerung und den Umgang mit gefährlichen Substanzen sowie über die Gebäudesicherheit.
Für den Schutz der Umwelt:
- Der Zweck der Umweltanforderungen besteht darin, dass der Einsatz von Chemikalien und anderen Produktionspraktiken soweit wie möglich keinen negativen Einfluss auf die Arbeiterinnen und Arbeiter und deren Umwelt haben darf.
- Die Anforderungen aus dem Standard sind mit führenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der Industrie abgestimmt.
Momentan gibt es in Österreich noch kein Unternehmen, das Textilprodukte anbietet, die nach dem FAIRTRADE-Textilstandard produziert wurden. Lesen Sie mehr auf der Website von Fairtrade International.