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Eine verwässerte EU-Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht ist immer noch besser als gar keine

Stellungnahme von Fairtrade International und dem Fair Trade Advocacy Office zur Einigung über die Sorgfaltspflicht-Richtlinie im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union (COREPER).

Am 15.3.2024 haben die EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) endlich grünes Licht für die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) gegeben.

Die Richtlinie, die noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden muss, wird ein verwässerter Kompromiss sein, der nur nach einem frustrierenden Prozess möglich war, der die Glaubwürdigkeit des EU-Gesetzgebungsprozesses stark untergraben hat.

"Wir bedauern, dass die politische Vereinbarung vom Dezember 2023 nicht eingehalten wurde", sagte Meri Hyrske-Fischer, Menschenrechtsberaterin bei Fairtrade International. Die Richtlinie wird nur für sehr große Unternehmen gelten (von 500 auf 1000 Mitarbeiter und von 150 Millionen Euro Umsatz auf 450 Millionen Euro). Außerdem wurde das Konzept der Hochrisikosektoren aus dem Anwendungsbereich gestrichen und Zugeständnisse bei den Umsetzungsfristen gemacht: Nur große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro müssen die Bestimmungen ab 2027 anwenden, gefolgt von einem gestaffelten Ansatz bis 2029. "Die Menschen und der Planet verdienen bessere und schnellere Maßnahmen von unseren Politikern", so Hyrske-Fischer abschließend.

Trotz dieser Nachteile ist das Ergebnis des COREPER-Treffens nach Wochen der Ungewissheit und angesichts der tickenden Uhr besser, als den Sitzungssaal ohne Einigung zu verlassen.

Die CSDDD bietet Gewissheit und legt Erwartungen und Anforderungen fest, die in Zukunft für eine viel größere Gruppe von Unternehmen verbindlich sein sollten. Darüber hinaus vermeidet sie das potenzielle Chaos eines Flickenteppichs nationaler Sorgfaltspflichtgesetze und schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Positiv bewerten Fairtrade International, dass neben dem existenzsichernden Lohn auch das existenzsichernde Einkommen als Menschenrecht im Anhang der CSDDD anerkannt wird und somit von den Unternehmen, die direkt unter die Richtlinie fallen, eingehalten werden muss.

"Wir begrüßen, dass die Richtlinie von den Unternehmen verlangt, die Auswirkungen ihrer Einkaufspraktiken auf Menschenrechte und Umwelt zu bewerten und zu mildern und dass von ihnen erwartet wird, zu existenzsichernden Löhnen und Einkommen für Arbeiter und Bauern beizutragen", sagt May Hylander, Policy Officer im Fair Trade Advocacy Office in Brüssel. Darüber hinaus betont die CSDDD die gemeinsame Verantwortung, die konkrete Unterstützung der Lieferanten und die sinnvolle Einbeziehung potenziell betroffener Rechteinhaber. "Dies sind dringend notwendige Elemente, die das Potenzial haben, Ungleichgewichte in Wertschöpfungsketten auszugleichen und diese nachhaltiger zu gestalten", so ihr Fazit.

Fairtrade International und das Fair Trade Advocacy Office ermutigen das Europäische Parlament, den Kompromiss zu unterstützen.