von

FAIRTRADE geht wichtigen Schritt Richtung entwaldungsfreien Kaffee

Mit einer grundlegenden Aktualisierung seines Regelwerks setzt FAIRTRADE neue Maßstäbe für den Walderhalt im Kaffeeanbau. Die neuen Standards entsprechen der im Juni in Kraft getretenen Entwaldungsverordnung der EU und gehen in einigen Bereichen sogar darüber hinaus.

Petrona Mendoza Calmo schaufelt Pergamentkaffee auf ihrer Trockenterrasse. Petrona gehört der CODECH-Kooperative an. CODECH ist ein FAIRTRADE-zertifizierter Kaffeeproduzent in Concepción Huista, Huehuetenango, Guatemala.

Um die Zerstörung wertvoller Waldflächen in Anbaugebieten von Kaffee zu reduzieren und damit einen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten verstärkt Fairtrade International das Monitoring und Management der Wälder in Anbaugebieten. Der FAIRTRADE-Kaffee-Standard wurde nun aktualisiert und legt den Stichtag für Entwaldung auf den 1. Januar 2014 fest. Das bedeutet, dass kein FAIRTRADE-Kaffee von Flächen stammen darf, die nach diesem Zeitpunkt abgeholzt wurden. Außerdem müssen alle Farmen über aufgezeichnete Geopunkte ihrer Anbauflächen verfügen. Sind sie größer als vier Hektar, müssen detailliertere Polygonkarten vorliegen.

Damit geht das Fairtrade-Regelwerk weiter als die EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR): Hier ist der Stichtag für Abholzung der 31. Dezember 2020. Zusätzlich zu den EU-Anforderungen verlangt der FAIRTRADE-Standard einen Überwachungs- und Managementplan für die biologische Vielfalt.

Wichtige Werkzeuge, um EU-Entwaldungsverordnung zu erfüllen

Der aktualisierte Standard sieht vor, dass Kaffeekooperativen einen Präventions- und Risikominderungsplan entwickeln und den Walderhalt überwachen müssen. Letzteres wird durch eine neue Partnerschaft zwischen Fairtrade International und dem Geoinformationsunternehmen Satelligence ermöglicht, die es den Produzentenorganisationen erlaubt, auf erforderliche Daten zuzugreifen und auf  Risiken zu reagieren.

Mit der Aktualisierung des Kaffee-Standards bekommen 600 Fairtrade-Kaffeekooperativen weltweit, die 870.000 Fairtrade-Kaffeebauern mit einer Anbaufläche von 1,1 Millionen Hektar repräsentieren, Leitlinien und Werkzeuge, um die EU-Entwaldungsverordnung zu erfüllen und weiterhin Zugang zum wichtigen EU-Markt zu haben. Der aktualisierte Standard tritt 2026 in Kraft, was Produzent*innen und Händler eine Übergangsfrist einräumt, um ihren Anbau anzupassen und die Einhaltung zu gewährleisten.

Beteiligung aller Interessensgruppen im Fairtrade-System

Die Fairtrade-Standards werden im Rahmen eines integrativen und konsultativen Prozesses überprüft und regelmäßig aktualisiert. Daran sind die wichtigsten Interessengruppen des Fairtrade-Systems, einschließlich der Bäuerinnen und Bauern sowie Landarbeiter*innen, beteiligt. Ein Komitee, dem Vertreter*innen der drei Fairtrade-Produzentennetzwerke angehören, stellt sicher, dass bei allen Entscheidungen die Ansichten aller relevanten Interessengruppen berücksichtigt werden und dass sie im Einklang mit dem Auftrag und den Grundsatzerklärungen von Fairtrade International stehen.

Externer Inhalt

Dieser Inhalt von

facebook.com

wird aus Datenschutzgründen erst nach expliziter Zustimmung angezeigt.