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Das EU-Lieferkettengesetz ist fixiert – faires Wirtschaften wird zum Wettbewerbsvorteil

Die Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Stärkung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten. FAIRTRADE Österreich bietet bereits eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten für österreichische Unternehmen an.

In der letzten Verhandlungsrunde auf EU-Ebene im sogenannten "Trilog" (Europäische Kommission, Rat und Parlament) wurden bis zuletzt die Details des Gesetzes ausgehandelt und gestern eine Einigung auf einen endgültigen Inhalt erzielt. FAIRTRADE Österreich-Geschäftsführer Hartwig Kirner äußert sich optimistisch über die Möglichkeiten und Chancen, die sich aus der bevorstehenden Implementierung in Nationales Recht für Unternehmen ergeben.

Das EU-Lieferkettengesetz legt verbindliche Anstrengungen ("Bemühensstandard") der Unternehmen fest, um Sorgfaltsprüfungen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang ihrer Wertschöpfungsketten durchzuführen. Es gibt Übergangsfristen, die eine Anpassung an diese neue Regelung ermöglichen.

„FAIRTRADE Österreich bringt bereits jetzt umfassende Expertise bei der Umsetzung ein und kann große und kleinere Unternehmen bei der Implementierung unterstützen“, betont Kirner. So stellt das FAIRTRADE-Zertifizierungssystem spezifische Werkzeuge für Sorgfaltsprüfungen, wie die FAIRTRADE-Standards, die -Audits und Kontrollen, dem –Mindestpreis bzw. –Prämie, sowie die Partizipation der Rechteinhabenden, entlang der Lieferketten bereit. Abhängig von der Intensität des FAIRTRADE-Engagements haben die Unternehmen die Möglichkeit, ihre „Bemühungen“ zu verstärken und konkret nachzuweisen. „Vor allem die eigens entwickelte FAIRTRADE-Risk Map ermittelt und visualisiert die größten Menschenrechts- und Umweltrisiken der Sektoren und Länder, in denen FAIRTRADE tätig ist, und hilft allen Akteuren in den globalen Wertschöpfungsketten, Risiken zu verstehen und anzugehen“, so Kirner weiter.

Auch der neue HREDD-Audit-Bericht von Fairtrade International zeigt, wie Partnerorganisationen im Globalen Süden bereits jetzt ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Die beteiligten Organisationen halten HREDD-Standards in acht der neun untersuchten Bereiche ein, darunter menschenwürdige Lebensbedingungen, Arbeitsrechte, Kinderrechte, Nichtdiskriminierung und Umweltschutz. In 90 bis 98 Prozent der Fälle werden diese sogar übertroffen. „Dieser Audit-Bericht zeigt, dass Unternehmen, die aktuell schon mit FAIRTRADE-zertifizierten Partnerorganisationen zusammenarbeiten, bereits einen großen Schritt in Richtung Erfüllung der Sorgfaltspflicht durch das kommende EU-Lieferkettengesetz gegangen sind. Das bedeutet auch einen wichtigen Startvorteil gegenüber jenen Unternehmen, die bisher dieses Thema noch nicht auf ihrer Agenda hatten!“, so Kirner abschließend.

Weiterführender Hintergrund:
FAIRTRADE-Standards: ermöglichen Produzentenorganisationen die Gestaltung notwendiger Prozesse, zudem gibt es zusätzliche Unterstützung durch die FAIRTRADE-Produzentennetzwerke, beispielsweise durch Schulungen, Bewusstseinsbildung und Beratung direkt vor Ort.
FAIRTRADE-Audits und Kontrollen: die Zertifizierung ist ein Beitrag zum Risikomanagement entlang der gesamten Lieferkette, durch Auditierung und unabhängige sowie professionelle Kontrollen durch Dritte.
FAIRTRADE-Mindestpreis & -Prämie: Höhere Preise und die zusätzliche Prämie führen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen im Globalen Süden. Dieser positive Impact dient der für Unternehmen notwendigen Strategie zur risikomindernden Beschaffung und nachhaltigen Einkaufspraktiken.
FAIRTRADE-Partizipation: Die Kleinbauernfamilien und Beschäftigten im FAIRTRADE-System verfügen über 50% der Stimmrechte – Entscheidungen werden stets auf Augenhöhe getroffen.  Das betrifft aktuelle Mindestpreise und Prämien genauso, wie neue Umweltschutzauflagen, den Schutz von Kinderrechten und vielem mehr.